Arzthaftungsrecht



Plötzlich ist alles anders! Nach einem Schlaganfall. Nach dem Geburtsfehler. Nach der vermeintlichen Routineoperation.

Denn leider machen Götter in Weiß auch Fehler! Das geschieht nicht vorsätzlich, doch stehen Ärzte, Krankenhäuser und sonstige Behandler in der Verpflichtung, bestehende Standards der aktuellen Medizin fachgerecht umzusetzen. Aber es gibt sie halt: Diagnose-, Aufklärungs- und Behandlungsfehler. Manchmal offensichtlich.

Weil lebenslange Beeinträchtigungen, psychische oder finanzielle Belastungen durch einen Kunstfehler oftmals enorme Belastungen für die Betroffenen sind, sollten Sie sich trauen, Schadensersatz und Schmerzensgeld einzufordern. Laut Robert-Koch-Institut werden 30% der erhobenen Vorwürfe später von Versicherern, Schlichtungsstellen und Gerichten als begründet anerkannt.




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