Reiserecht



Das Schönste am Urlaub ist die Erinnerung daran!

Doch was, wenn die Pauschalreise für Sie erst gar nicht stattfand, weil Ihr Visum unverschuldet ungültig war oder der Flug annuliert wurde? Den Hotelpool gab es gar nicht und das Essen war ungenießbar? Was, wenn Sie die gebuchte Außenkabine nicht bekamen und der Landgang wegen Terrorwarnung ausfiel? Kakerlaken im Zimmer? Und was eigentlich, wenn die Reiseleitung nicht wegen Ihrer Reklamation nachbesserte? Oder waren Sie mit Ihrer Mängelschilderung nur an der Rezeption?
Handelt es sich hierbei nun um hinnehmbare Unannehmlichkeiten oder um einen einklagbaren Reisemangel? Achtung: Ihre Ansprüche sind fristgemäß beim Reiseveranstalter anzuzeigen! Eine gefestigte Rechtsprechung ermöglicht gute Chancen auf Ausgleichsforderung! Wir helfen Ihnen!