Haftungsrecht / Schadensersatz



Ihr 7 Jahre alter Sohn hat mit einem Stein das Auto des Nachbarn zerkratzt? Die Abiturfeier war toll, doch der Vermieter der Räumlichkeit fordert nun Schadensersatz, weil der Parkettfußboden durch Stöckelabsätze zerstört wurde? Auch Ihr KFZ wurde mit einer unzulässigen Abgas-Abschalteinrichtung manipuliert? Wegen eines Hundebisses mussten Sie notoperiert werden und können Ihren Beruf nur noch eingeschränkt ausüben?

Grundsätzlich gilt:
Fügen Sie jemand anderem einen Schaden zu, so sind Sie verpflichtet, dem Geschädigten einen Ausgleich zu leisten! Erleiden Sie durch jemand anderen einen Schaden, so haben Sie Schadensersatzanspruch!

Oftmals hilft eine private Haftpflichtversicherung. Doch manchmal kommt keine Versicherung für den Schaden auf. Wir helfen Ihnen bei Forderung oder Abwehr von Ansprüchen, wie Ersatzanschaffung, finanziellem Wertausgleich, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungskosten und Pflege- und Versorgungsleistungen.